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RG, 08.01.1880 - Rep. IV. 185/79 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Staatsbibliothek Berlin
Unter welchen Umständen ist über Beiträge zum Kirchenbau, welche durch eine von der aufsichtführenden Regierung exekutorisch erklärte Umlage unter die Mitglieder der Kirchengemeinde verteilt sind, der Rechtsweg zulässig?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtswegeröffnung über Beiträge zum Kirchenbau
- opinioiuris.de
Beiträge zum Kirchenbau
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 1, 140
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 08.05.1953 - V ZR 132/51
Zulässigkeit des Rechtsweges
Die behandelte Entscheidung führt weiter aus, daß für rechtliche, wenn auch, wenigstens nach heutiger Anschauung, im öffentlichen Rechte begründete Ansprüche auf Vermögenswerte Leistung zu kirchlichen Zwecken in bestimmter und ständiger Rechtsprechung, wie des vormaligen preußischen Obertribunals, so auch des Reichsgerichts, der ordentliche Rechtsweg zugelassen sei, soweit nicht besondere landesgesetzliche Vorschriften entgegenstanden (vgl. auch RGZ 1, 140; 5, 300; 6, 233; 7, 136). - RG, 10.11.1892 - IV 200/92
Kirchenbaupflicht.
vom 18. Juni 1877 (Entsch. des Obertrib. Bd. 80 S. 124) und vom 7. November 1877 (…Entsch. a. a. O. Bd. 81 S. 82) und die Urteile des Reichsgerichtes vom 8. Januar 1880 (Entsch. des R.G.'s in Civils. Bd. 1 S. 140 flg.).